Die Abhängigkeit des Schützenvereinslebens von den

jeweiligen politischen Verhältnissen.

 

Die Geschichte der

Gesellschaft Concordia Horstmar 1848 e.V.

(Kurzform)

 

Gegründet aus den Bemühungen der katholischen Kirche heraus, das freiheitliche Gedankengut der Französischen Revolution von der Jugend fernzuhalten, in Spannung versetzt, weil die jungen Mitglieder dies nicht voll befolgen wollten, schließlich doch den Einflüssen des bürgerlichen Liberalismus erlegen, so kann man die ersten 25 Jahre der heutigen Gesellschaft Concordia in kurzen Worten charakterisieren.

 

Französische Revolution 1792, das Wartburgfest der studentischen Jugend 1817 und das Hambacher Fest 1832 sind drei Ereignisse, von denen die Geschichte und vor allem auch die Geistesgeschichte in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts bestimmt wurde. – Die geistigen Ideen der Aufklärung ließen Ende des 18. Jahrhunderts immer mehr Menschen erkennen, daß das absolutistische System überwunden werden mußte. Dies führte 1792 schließlich zum Ausbruch der Französischen Revolution, die „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ für alle forderte und zunächst auch durchsetzte. Diese Ideen wurden jedoch bald durch die napoleonische Zwingherrschaft wieder beseitigt. Und mit dem erfolgreichen Ende der Befreiungskriege wurden die Ziele der Revolution nicht wieder erreicht; vielmehr blieb ein absolutistisches System mit der Unfreiheit der Menschen. Dies führte vor allem in Deutschland bei der studentischen Jugend, die selbstbewußt aus den Kriegen gegen Napoleon zurückgekehrt war, zu einer nationalen freiheitlichen Stimmung, die zur Gründung der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft führte. Als sie sich im Oktober 1817 auf der Wartburg versammelten, um der Völkerschlacht bei Leipzig und der Reformation zu gedenken, erregten sie bei den Regierenden erhebliches Aufsehen, das schließlich zum Verbot der Burschenschaft führte. Im Gegensatz zu Preußen wurde in Süddeutschland allerdings freiwillig das Zeitalter des Absolutismus von den Regierenden beendet. – 1832 strömten dann Tausende von Männern und Frauen auf das Hambacher Schloß bei Neustadt an der Weinstraße, um den Jahrestag der freiheitlichen bayrischen Verfassung zu feiern – die Pfalz gehörte damals zu Bayern. Doch die Wirkung war noch schlimmer als beim Wartburgfest, es setzte eine noch schärfere Verfolgung entsprechend gesinnter Studenten und Professoren ein, unter anderem wurde Fritz Reuter zu 30 Jahren Festungshaft verurteilt.

 

All diese Ereignisse sind weit entfernt von Horstmar gewesen, und Medien, die davon berichteten, gab es auch nicht. Und doch ist dieses Gedankengut auch hierher gekommen und hat seine Wirkungen nicht verfehlt. Der Riß, der die Anhänger der Aufklärung und des Liberalismus von dem Leben in der Kirche trennte, wurde tiefer in jenen Jahrzehnten auch hier in Horstmar. Nur so ist es nämlich überhaupt zu erklären, daß es Mitglieder einer kirchlichen Bruderschaft wagten, durch „tobendes“ Singen in einer Gaststätte am Nachmittag des Palmsonntag 1838 aufzufallen, obwohl Bürgermeister Huning schon in allen Wirtshäusern ein Publicandum, d. h. eine Bekanntmachung, hatte anbringen lassen, nach der alles lärmende Singen und dergleichen Geräusch untersagt war. Und daß diesen Junggesellen danach sogar der Prozeß gemacht wurde, ist sicher eine Reaktion auf den Inhalt des Gesangs, denn in den Prozeßakten ist insbesondere das Lied erwähnt: „Ein freies Leben führen wir“ von Friedrich von Schiller, der in jener Zeit ein bedeutender Verfechter der Freiheit des Geistes war.

 

Die katholische Kirche wirkte diesem Liberalismus entgegen, indem sie sich um Bindung und Unterwerfung unter höhere Mächte, um ein Leben des Maßvollen, der Besinnlichkeit und der andächtigen Stille bemühte, denn viele Menschen erfaßte ein Bedürfnis nach Ruhe und Ordnung. Die der Kirche Entfremdeten versuchte man mit der Durchführung von Volksmissionen zur Kirche zurückzugewinnen. In Horstmar fand die erste Volksmission 1847 statt. Die zudem in jener Zeit durch die Romantik bedingte Steigerung der Marienverehrung führte in vielen Pfarrgemeinden im Bistum Münster, wie in vielen anderen Bistümern, zur Errichtung von Marianischen Sodalitäten bzw. Kongregationen. Dies sind religiöse, von der katholischen Kirche errichtete und anerkannte nach Alter, Geschlecht und Stand gegliederte Gemeinschaften, die durch besondere Marienverehrung die christliche Standesvollkommenheit ihrer Mitglieder anstreben und diese zu apostolischer Tätigkeit emporzuführen suchen. So versuchte auch in Horstmar Pfarrdechant Grimmelt Anfang 1848, die der Kirche entfremdeten Junggesellen durch die Errichtung einer Marianischen Junggesellen Sodalität wieder ins kirchliche Leben einzubinden und vom revolutionären Gedankengut abzubringen. Mit Schreiben vom 21. März 1848 genehmigt das bischöfliche Generalvikariat diese gewünschte Errichtung. Bei der feierlichen Errichtung der Marianische Junggesellen Sodalität in Horstmar wurden 44 Junggesellen aufgenommen; Mitglieder waren zudem Pfarrdechant Bernard Grimmelt als Präses sowie die beiden Kapläne Bernard Hagemann und Bernard Vennewald. Von den Junggesellen wohnten 30 in der Stadt Horstmar, 12 in der Bauernschaft Niedern und 5 in der Bauernschaft Schagern. Noch im Gründungsjahr traten weitere 5 Junggesellen aus Horstmar und je weitere 9 aus den beiden Bauernschaften Niedern und Schagern der Sodalität bei. Ausführliche Statuten, die alle überliefert sind, regelten die Rechte und vor allem Pflichten der Mitglieder.

 

Die Gründung der Marianischen Junggesellen Sodalität führte dazu, daß sich der Schützenverein Niedern auflöste, denn ein Teil der Junggesellen der Bauerschaft trat schon auf der Gründungsfeier der Sodalität bei. Daher übergaben sie die Ausrüstungsgegenstände des aufgelösten Schützenvereins der Sodalität, nämlich ihre Degen, Schärpen, Federbüsche und die wertvolle Königskette. Wegen des Silberwertes und weil ab 1849 die Sodalität kein Schützenfest mehr feierte, wurde die Königskette leider eingeschmolzen. Problematisch aber blieb von Anfang an § 8 der Statuten, denn hier hatten die Horstmarer vorgesehen, daß eigene Tanzlustbarkeiten veranstaltet werden könnten, was das bischöfliche Generalvikariat jedoch untersagte. Trotzdem wurde im Gründungsjahr noch in Fortführung der Tradition des Schützenvereins Niedern ein Schützenfest gefeiert. Dies geht aus einer Eintragung über Sodalitäts-Rechnungen hervor, wo unter den Einnahmen ein Überschuß von Schützenfest und Erntefest verzeichnet ist. Schützenkönig wurde dabei der Bäcker Anton Hüging, dessen Königsschild heute noch an der Königskette der Concordia vorhanden ist. Sucht man diesen Namen in der Mitgliederliste, dann findet man ihn unter Nr. 85, allerdings mit der Angabe, daß er erst am 8. 9. 1850 in die Sodalität aufgenommen wurde.

 

Die strengen Pflichten der völligen Enthaltsamkeit von Tanzlustbarkeiten sorgten also von Anfang an in der Sodalität für Spannungen – von Anfang an deshalb, weil schon im November 1848 beschlossen wurde, daß die Mitglieder der Sodalität sich an Sonn- und Feiertagen bis 22 Uhr im Wirtshaus aufhalten dürfen. Doch hat auch diese Lockerung nicht ausgereicht, den Bestand der Sodalität langfristig zu sichern. So sind im Protokollbuch ab 1862 keine Eintragungen mehr vorhanden; und 1870 kommt es – also schon nach 22 Jahren – zur Trennung von der Kirche. Die Junggesellen-Bruderschaft St. Catharina hat übrigens schon 1860 ihren Bruderschaftsstatus verloren.

 

Auch die Bürger der Stadt waren längst nicht alle Anhänger der kirchlichen Restauration. Vielmehr hatte der neue Liberalismus, der auch den persönlichen Individualismus stützte, viele erfaßt. Hierfür steht der „Dreiklang“ Verein – Erholung – Concordia. Doch dieser bezieht sich nicht nur auf den Gründungszweck der am 21. September 1868 gegründeten Gesellschaft, nämlich : Erholung von des Tages Müh und Arbeit im geselligen Kreise. Studiert man nämlich die Akten der Stadt aus dieser Zeit genauer, dann findet man darin zunächst folgende Mitteilung an den Bürgermeister:

Euer Wohlgeboren machen wir die schuldige Anzeige, daß sich hier zum geselligen Vergnügen eine geschlossene Gesellschaft unter dem Namen „Verein“gebildet hat, welche

abwechselnd bei den Gastwirten Crins und Bispinck ihre Versammlungen halten wird. Der unterzeichnete Vorstand sucht hierdurch die polizeiliche Erlaubnis nach.“

 

Horstmar, den 28ten Oktober 1841

Der Vorstand des Vereins Silcher Bispinck Becker

Sonst wissen wir bis heute über diese Gesellschaft „Verein“ nichts weiteres; im benachbarten Burgsteinfurt ist allerdings eine Gesellschaft Verein bis heute noch existent. In Leer ist dann am 27. September 1865 ein Verein unter dem Namen „Erholung“ gegründet worden, dessen Zweck es sein soll, in geselligem Kreis sich von den Mühen der Tageslasten zu erholen. Diesem Verein wird vom Horstmarer Amtmann Rausse aufgegeben, „daß es nötig ist, die Vereinsstatuten und das Verzeichnis der Mitglieder im Gesellschaftslokale zur jederzeitigen Einsicht offen hängen zu haben und daß an der Türe mittels Revers die Bezeichnung Geschlossene Gesellschaft stattfindet.“ In Horstmar ist schließlich mit gleichem Zweck am 21. September 1868 eine Gesellschaft mit Namen „Concordia“ gegründet worden, die ihre Zusammenkünfte beim Gastwirt Empting abhalten will.

 

Die Bildung Geschlossener Gesellschaften erfolgte vor allem auch, um die Restriktionen der Preußischen Regierung bezüglich der Polizeistunden zu umgehen. In der entsprechenden Verordnung vom 2. Juni 1828, auf die im ganzen vorigen Jahrhundert immer wieder hingewiesen wird, heißt es nämlich unter anderem: „Ohne polizeiliche Erlaubnisse dürfen Gast- und Schankwirte keine Tanzlustbarkeiten veranstalten;

......

Die schriftliche Erlaubnis muß zugleich die Stunde bestimmen, mit welcher die Musik aufhören soll. – In der Regel soll sie mit der Polizeistunde enden, welche nach den Umständen von der landräthlichen Behörde auf 10 oder 11 Uhr abends festzusetzen ist.

......"

Andererseits heißt es darin: „Geschlossene Gesellschaften, welche besondere Lokale gemietet haben und eigene Statuten besitzen, kann das Veranstalten von Bällen nur untersagt werden, wenn solche an Tagen stattfinden sollen, wo die Gesetze dergleichen öffentliche Vergnügungen verbieten.

......"

Auf die Gründung von entsprechenden Geschlossenen Gesellschaften in Vereinsform zur Umgehung dieser Restriktionen haben dann im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts die Landratsämter im Auftrage der königlich preußischen Regierung insofern reagiert, als daß sie die Zahl der Schützenfeste in den einzelnen Orten zu verringern versuchten. So sollte im Interesse der Arbeitsamkeit und der Wirtschaftlichkeit der Bevölkerung dahin gewirkt werden,

1. daß die Vereinsfeste die Dauer von einem Tag, und wo sie seit althergebracht auf längere Dauer sind, wenigstens die Dauer von zwei Tagen nicht überschreiten,

2. daß die verschiedenen Vereine tunlichst ihre Festlichkeiten an einem und demselben Tage feiern, um den Mitgliedern des einen Vereins die Veranlassung zu entziehen, die Feste verwandter Vereine wiederum mitzufeiern.

In der vom Amtmann Rausse zur Klärung dieser Problematik einberufenen Versammlung der Vorstände der drei Horstmarer Schützengesellschaften wurde laut überliefertem Protokoll hervorgehoben:

.......

3. Die Festfeier auf ein und demselben Tag im Jahr von beiden Gesellschaften sei nur dazu angetan, daß Reibungen eintreten, wovon man die Folgen nicht absehen könne.

.......

Diese Einschätzung hat jedoch immer noch nicht dazu geführt, daß der Landrat seine Bemühungen um die Reduzierung von Tanzveranstaltungen aufgegeben hat. Vielmehr ist er fast jedes Jahr von der Provinzialregierung aufgefordert worden, diese Aktivitäten fortzuführen. Der preußischen Regierung lag also sehr viel daran. Daher begründet der Amtmann Joseph Hesse am 17. November 1902 noch einmal ausführlich, warum die Zusammenlegung der Schützenvereine bzw. der Schützenfest in Horstmar zur Verminderung der öffentlichen Lustbarkeiten nicht möglich sei.

Bevor es jedoch zur Liberalisierung bei der Durchführung von Tanzveranstaltungen kam, brach der 1. Weltkrieg aus, der dann jegliches Vereinsleben beendete. - Nach dem Kriegsende machte zunächst die große Not ein normales Vereinsleben unmöglich – erst beim Ausflug 1921 wurde wieder gutes Bier gezapft. Und fürs Vereinsjubiläum 1923 konnte eine neue Fahne nur beschafft werden durch „Kompensation“, d. h. Naturalien gegen Materialien. Das Fest selbst war dann aber seit langem wieder ein Höhepunkt im Vereinsleben. Doch kaum hatte man sich von der großen Not erholt, da gab es wieder politische Restriktionen. Die Wirtschaft erholte sich nämlich kaum, was zur Folge hatte, daß 1930 die nationalsozialistische Partei Adolf Hitlers mit einer beträchtlichen Zahl von Sitzen in den Reichstag einzog und bei der Wahl am 31. Juli 1932 noch einmal einen kräftigen Stimmenzuwachs erreichte, sicher eine Folge der damaligen wirtschaftlichen Verelendung. Dies führte schließlich, nachdem am 30. Januar 1933 Hitler zum Reichskanzler gewählt worden war, zur Diktatur, denn am 23. März 1933 beschloß der Reichstag das Ermächtigungsgesetz, das der Regierung für vier Jahre die gesetzgebende Gewalt gab. Und schon sehr schnell danach ab 1933 wird aus den Protokollen der Versammlungen die zunehmende Vereinnahmung der Vereine durch die Partei immer deutlicher. Auf der Vorstandssitzung im Januar 1934 gab der Vorsitzende dann bekannt, daß er vom Ortsgruppenleiter der NSDAP Ortsgruppe Horstmar ein Schreiben erhalten habe, vom Kreisleiter der Partei beauftragt zu sein, in der hiesigen Gemeinde die Gleichschaltung durchzuführen und zwar bis zum 1. 2. 1934. Daraufhin wurde beschlossen, gleich am nächsten Tag eine außerordentliche Generalversammlung durchzuführen. Auf dieser wurde dann der bis dahin amtierende Vorsitzende wiedergewählt, war ab jetzt der Führer des Vereins und hatte nach den Richtlinien der Gleichschaltung den übrigen Vorstand zu bestimmen mit der Maßgabe, daß im neuen Vorstand 51 % Nationalsozialisten bzw. der Partei nahe stehende Personen sein müßten. Der Vorsitzende versprach sodann, dem Verein seine ganze Kraft zur Verfügung zu stellen und bat um reges Interesse und Unterstützung im Sinne Adolf Hitlers.

 

Diese Gleichschaltung wirkte sich dann auch bei der Feier des Schützenfestes aus. Es fand nach Abholung der Fahne und des Schützenkönigs zunächst auf dem Kirchplatz eine Kundgebung statt, an der auch die gleichzeitig Schützenfest feiernde Bruderschaft Catharina teilnahm. Diese Kundgebung wurde von der Ortsgruppe der NSDAP veranstaltet. Nach Anhörung der Rede zogen beide Vereine dann zur ihrer Vogelstange. Als in diesem Jahr wieder ein Bürger Schützenkönig wurde und entsprechend der Regelung von 1928 den städtischen Zuschuß für den Bürgerschützenkönig beantragte, wurde darauf hingewiesen, daß in Zukunft eine Beihilfe aus Gemeindemitteln nur dann gegeben werden könne, wenn die Gewähr gegeben sei, daß der Verein bzw. dessen Mitglieder sich voll und ganz für die jetzige Regierung und deren Maßnahmen einsetzen, daß die Vereinsmitglieder den Nationalsozialismus innerhalb des Vereins fördern und daß Mitglieder, die das Aufbauwerk sabotieren, aus dem Verein entfernt werden.

 

Im April 1936 mußte der Verein, wie alle anderen auch, sich dem Deutschen Schießsportverband anschließen und auch eine Schießgruppe für Leistungswettbewerbe gründen. Ab 1938 wurden Schützenfestfeiern erst genehmigt, nachdem nachgewiesen wurde, daß der entsprechende Beitrag an die Gaugeschäftsstelle des Deutschen Schießsportverbandes gezahlt worden ist. - 1937 mußte zudem für die Schützenvereine der Stadt zusätzlich zu den Vorständen ein Ortsgemeinschaftsführer gewählt werden. Dies wurde Wilhelm Sievers von der Gesellschaft Concordia.

 

Daß man in vielen Schützenvereins-Festschriften über diese Zeit nur sehr wenig lesen kann, liegt wohl vor allem daran, daß Protokolle darüber nicht erhalten geblieben sind, denn Protokolle enthielten die Namen der Vorstandsmitglieder und deren Zugehörigkeit zu den verschiedenen Parteiorganen, man mußte ja nachweisen, daß 51 % der Vorstandsmitglieder parteitreu waren. Solche Namenslisten waren aber nach der Kapitulation 1945 für die Betreffenden gefährlich, so daß dort, wo man die Möglichkeit noch hatte, entsprechende Protokollteile entfernt wurden.

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde das Vereinsleben schneller als nach dem ersten wieder aktiviert. Schon an Stephanus 1946 gab es eine geschlossene Familienfeier, nachdem am 13.12.1946 über die Amtsverwaltung die Zustimmung zum Vereinsleben bei der Britischen Militärregierung beantragt wurde mit dem Text:

„Wir bitten die Brit. Militärregierung höflichst, die Gesellschaft Concordia Horstmar mit dem Sitz in Horstmar Bez. Münster genehmigen zu wollen. Ziel der Gesellschaft Concordia ist:

Theateraufführungen von Laienspielern, Pflege des mehrstimmigen Männergesanges und Abhaltung von karnevalistischen Veranstaltungen.“

Von einem Schützenfest ist nichts gesagt, doch schon im September 1947 wurde wieder nach alter Tradition gefeiert, nur der Vogel mußte noch mit Steinen abgeworfen und nach der Scheibe mit der Armbrust geschossen werden.

Von da ab hatten die politischen Verhältnisse keinen Einfluß mehr auf das Vereinsleben. Es konnte sich ungehindert zu der Vielfalt entwickeln, wie wir alle es heute kennen.

Quelle: Rede von Herrn Prof. Dr. Anton Janßen anlässlich des Jubiläums der Gesellschaft Concordia im Jahre 1998